NRW: Microsoft 365 bleibt an Schulen erlaubt! [Update]

Schulen in Nordrhein-Westfalen dürfen Microsoft 365 weiter nutzen. Es gebe weiterhin kein generelles Verbot von Microsoft-Produkten. Das stellt das Schulministerium NRW auf seiner offiziellen Website aktuell klar.

Die Stellungnahme ist offenbar auch eine Reaktion auf die andauernde Kritik von Datenschützern. Diese halten die Nutzung von Microsoft 365 mit seinen Cloud-Apps für bedenklich oder sogar für illegal.

Gleich auf mehreren Kanälen hat mich diese vermeintlich aktuelle Nachricht erreicht. Per E-Mail, auf Twitter, sogar bei Mastodon verbreitete sich das Statement rasant. Auch Online-Medien reagieren heute auf den Hinweis und berichten darüber, dass Microsoft 365 an Schulen in NRW erlaubt bleibt.

Alles beim Alten, trotzdem Erleichterung in Schulen

Dabei hat sich an der Einschätzung des NRW-Schulministeriums zu Microsoft 365 seit Monaten gar nichts geändert.

Erst im vergangenen Dezember habe ich alle Bildungs- und Kultusministerien der Länder angeschrieben und um Informationen zur Nutzung von Microsoft-Software in Schulen gebeten. Schon damals hieß es aus Deutschlands größtem Bundesland:

„Einzelne Produkte seitens des MSB* zu prüfen und für bedenklich oder unbedenklich zu erklären, ist angesichts der Anzahl der Schulen landesweit und des großen, ständig aktualisierten Angebotes an Software nicht möglich.

Wegen der anhängigen Problematik zum Einsatz von MS 365-Produkten hat sich das Ministerium für Schule und Bildung allerdings bislang derart positioniert, dass auf die datenschutzrechtlichen Bedenken der Nutzung hingewiesen wird, in Anbetracht einer noch andauernden bundesländerübergreifenden Prüfung der Datenschutzbeauftragten der Länder jedoch bis zu deren abschließenden Bewertung kein Verbot seitens des Ministeriums angezeigt ist.“

*Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen

Anscheinend haben viele Lehrer*innen in NRW auf ein offizielles Statement gewartet und sind jetzt erleichtert.

Schließlich setzen viele Schulen hierzulande auf Microsoft 365 Education – oft vom Schulträger bewusst angeschafft. Sie unterrichten erfolgreich mit OneNote und kommunizieren im Kollegium mit Microsoft Teams. Aus Nordrhein-Westfalen erreichen mich nach wie vor die mit Abstand meisten Anfragen zu Fortbildungen für Microsoft 365.


Was sagt das Schulministerium NRW zu Microsoft 365?

Das für Schulen zuständige Ministerium beantwortet auf seiner Website zahlreiche Fragen zum Datenschutz.

Recht weit unten auf der Seite gibt’s nun einen eigenen Abschnitt zur „datenschutzrechtlichen Bewertung von Microsoft 365 für den schulischen Einsatz in NRW“. Der Text trägt kein Datum, verbreitet sich aktuell aber rasant unter Lehrkräften.

Einige Passagen sind erst spannend, wenn man sie genauer seziert und einordnet. Das sind aus meiner Sicht die Kernaussagen, die in dem Statement des NRW-Schulministeriums stecken und sich für den Einsatz von Microsoft 365 in Schulen ergeben:

  • Das Schulministerium NRW erlaubt weiterhin die Verwendung von Microsoft-Produkten in Schule und Unterricht. Aus Sicht der Behörde sei „ein generelles Verbot der Verwendung von MS-Produkten weiterhin derzeit nicht angezeigt“.
  • Man unterscheidet dabei offenbar nicht zwischen der Cloud-basierten Software-Sammlung Microsoft 365 und weiteren Angeboten wie Microsoft Office oder Windows. Das ist bemerkenswert, weil andere Bundesländer je nach Produkt unterschiedliche Entscheidungen getroffen haben. Renitente Datenschutzverfechter wiederum werfen oft alle Apps und Programme von Microsoft pauschal in einen Topf.
  • Man unterscheidet in der Stellungnahme auch nicht zwischen der Nutzung der digitalen Tools für die Schulorganisation im Kollegium einerseits – und andererseits dem Einsatz von Microsoft 365 im Unterricht. Dabei argumentieren Datenschützer oft mit dem besonderen Schutz der Schüler*innen vor den angeblichen „US-Datenkraken“.
  • Einzelne Anwendungen seien „zur Organisation und Durchführung z. B. von digital erteiltem Distanzunterricht vielfach unumgänglich.“ – Man konterkariert damit die bisherige Argumentation aus anderen Bundesländern. Dort heißt es oft, dass es doch ausreichend alternative Software zu Microsoft Teams und anderen kommerziellen Videokonferenz-Tools gebe.
  • Das Schulministerium NRW erkennt an, „dass es sich bei der Produktfamilie MS 365 um in Wirtschaft und Verwaltung weit verbreitete Anwendungen handelt“. Was Datenschützern sonst ebenfalls ein Dorn im Auge ist, macht sich das Ministerium hier als Argument pro Microsoft 365 zu eigen. Im Kern handle es sich um eine „Grundrechtsabwägung“:

„Insofern ist zu berücksichtigen, dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule auch den Aspekt des digitalen Kompetenzerwerbs beinhaltet, um für ein Studium und für berufliche Handlungsfähigkeit in einer digitalisierten Welt zu befähigen.“

  • Trotz allem weist das NRW-Schulministerium pflichtgemäß auf die bestehenden datenschutzrechtlichen Bedenken rund um Microsoft 365 hin. Man empfehle weiterhin die eigens entwickelte Plattform LOGINEO. Dieses Angebot wiederum gilt bei vielen Lehrer*innen als unbeliebt und steht aktuell auf dem Prüfstand. Dazu schrieb mir das Ministerium im Dezember:

„In einem Zukunftscheck wird derzeit ergebnisoffen geprüft, inwieweit LOGINEO NRW den Anforderungen der Schulen entspricht. Das Ergebnis wird in einigen Monaten vorliegen.“

Übrigens: Laut Website soll LOGINEO wohl noch um eine Office-Komponente ergänzt werden. Das Ministerium für Schule und Bildung NRW selbst nutzt aber Produkte von Microsoft – nach eigener Aussage Windows als Betriebssystem sowie das Software-Paket Microsoft Office.

Ewiger Flickenteppich: Microsoft an deutschen Schulen

Einerseits verstehe ich die Freude vieler Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen. Sie können sich bei der Nutzung von Microsoft 365 Education nun ein Stück sicherer fühlen.

Die Einführung so einer umfassenden Software-Lösung ist mit viel Aufwand und Einarbeitung verbunden. Die meisten Schulen sind jedenfalls nach meiner Kenntnis mit den Microsoft-Tools sehr zufrieden. Sie möchten das Erlernte in ihrem Alltag nicht mehr missen.

Andererseits verstehe ich, dass das allgemeine Kopfschütteln immer größer wird: Wie kann es sein, dass ein und dieselbe Software in manchen Bundesländern rigoros untersagt wird, während sie in anderen Ländern bewusst zur Verfügung gestellt wird?

Einmal mehr wird deutlich, dass Datenschutz Auslegungssache ist – zumindest solange es keine Gerichtsentscheidung gibt, die den Einsatz von Microsoft 365 für illegal erklärt und verbietet.

Schulen in NRW dürfen also bis auf Weiteres von der Software profitieren – mit offizieller Erlaubnis aus dem Schulministerium. Ich bin mir aber sicher, dass die Gegenseite bereits Steine sammelt, um sie den betreffenden Schulen bei nächster Gelegenheit in den Weg zu werfen.

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